< ZurückArtikel "Hausbau mit Architekt"
Beim Bau eines Eigenheims können individuelle Wünsche und persönliche Vorstellungen schon von der ersten Stunde an mit einbezogen werden. Damit das Traumhaus aber nicht zum Albtraum wird, sollte man schon während der Planung des Hauses einen Architekten zurate ziehen. Der Architekt begleitet die verschiedenen Bauphasen des Eigenheims und setzt die individuellen Wünsche der zukünftigen Bewohner um. Dabei können die Bauherren verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Von der technischen und gestalterischen Planung des Hauses bis hin zur Überwachung des gesamten Hausbaus.
Nur wer eine dementsprechende Ausbildung vorweisen kann und auch über die nötige Berufserfahrung verfügt, darf als Architekt arbeiten. Zusätzlich müssen die Architekten Mitglied der Architektenkammer sein und dort auf einer Architektenliste aufgeführt sein. Die Ausübung dieses Berufes unterliegt einer Berufsordnung. Zudem wir die Einhaltung dieser Berufsordnung durch die Architektenkammer überwacht.
Die ersten Schritte zum Traumhaus
Die meisten Architekten bieten ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Dienstleistungen an. Zu Beginn werden die Vorstellungen des Bauherrn meist in einem ersten Gespräch festgehalten. Darauf aufbauend erstellt der Architekt dann ein erstes Entwurfskonzept, das neben detaillierten Skizzen und Zeichnungen auch Hinweise auf das Baurecht, einen groben Kostenüberblick, die technischen Rahmenbedingungen sowie die Energieeffizienz des Hauses beinhalten kann. Steht die Gestaltung des Hauses und der Räume fest, arbeitet der Architekt Baupläne aus, die der Bauherr dann bei der Behörde zur Genehmigung einreichen kann. Auf Wunsch übernimmt der Architekt auch die Gespräche mit der Baubehörde und regelt die Genehmigung für den Bauherrn.
Überwachung des Hausbaus durch den Architekten
Je nach Auftrag führt der Architekt auch die Vorbereitung und Überwachung des Hausbaus durch. Zu dieser Leistung zählt neben der Anfertigung der benötigten Bauzeichnungen, auch die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für die Handwerker sowie die Planung aller Termine. Die Vorbereitung des Baus ist zudem auch mit dem Einholen von Angeboten und Kostenvergleiche der verschiedenen Anbieter verbunden. Während des Hausbaus erfasst der Architekt alle möglichen Baumängel und kümmert sich um die korrekte Beseitigung.
Die Kosten für den Architekten
Das Architektenhonorar ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Diese Honorartabelle regelt die Mindest- und auch die Höchstsätze der Architekten. Als Mitglied der Architektenkammer muss sich der Architekt nach der HOAI abrechnen. Die Höhe des Honorars wird anhand der Bauaufgabe berechnet. Hierfür wurden verschiedene Honorarzonen definiert. Grundsätzlich sollte der Bauherr zehn Prozent der Baukosten für das Architektenhonorar einplanen.