< ZurückArtikel "Versicherungen für Immobilien- und Hausbesitzer"
Um für ihre Liegenschaft die nötigen Sicherheiten zu gewähren ist ein Rundum-Versicherungsschutz nicht zu umgehen. Besonders eine Wohngebäude- und eine Glasversicherung sollten nicht außen vor stehen um unvorhersehbaren Ereignissen, wie Bränden, Stürmen oder Blitzeinschlägen vorzubeugen. Auch eine Hausratversicherung sollte in Anspruch genommen werden, sollte man einen eigenen Hausstand besitzen.
Diese drei Versicherungen bieten die Grundlage für eine ideale Abdeckung ihrer materiellen Güter im Notfall.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung sollte in keinem Fall außen vor stehen, ob es sich nun um einen Brand, einen Sturm oder einen Blitzeinschlag handelt. Die Relevanz der Leistungen dieser Versicherung werden nach derartigen Unglücksfällen auf jeden Fall deutlich.
Die Wohngebäudeversicherung greift nun konkret gesprochen bei Schadensfällen durch Gefahreinwirkungen bei Bränden; Blitzeinschlägen oder Explosionen; Leitungswasseraustritt, zum Beispiel durch Wasserrohrbruch; Hagel und Sturm.
Aufräum-, Abbruch und Bewegungskosten sowie Kosten oder Verluste durch Mietausfälle infolge eines Brandes, eines Leitungswasseraustritts, eines Sturmes oder Hagelschlags werden durch die Wohngebäudeversicherung ebenfalls gedeckt.
Ebenfalls mitversichert sind Gebäude, Garagen sowie andere Nebengebäude, die unbedingt vertraglich aufgelistet sein müssen und sich auf dem betreffenden Grundstück befinden. Sie sind bei den meisten Gesellschaften summarisch versichert. Hinzu kommen, mit dem Gebäude fest verbundene Teile, die nicht nachträglich vom Mieter eingebaut wurden, zum Beispiel Markisen oder Einbauküchen.
Deckungserweiterungen bei der Wohngebäudeversicherung äußern sich bei jeder Versicherungsgesellschaft anders. Inbegriffen sind zum Beispiel Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre sowie Überspannungen, zum Beispiel nach Blitzeinschlägen aber auch, durch das Zutun Dritter, entstandene Gebäudeschäden sowie Dekontamination des Erdreichs.
Im Falle eines Schadens, der im Bezug zur Wohngebäudeversicherung steht sollten Sie Ihren Versicherer schnellst möglich informieren und beschädigte Sachen für die Besichtigung und Begutachtung durch die Versicherung aufheben, Schäden an Gebäuden fotografieren und im Falle eines Brandes immer die Feuerwehr rufen.
Glasversicherung
Scherben bringen in erster Linie nicht Glück sondern zumeist erst mal Kosten. So sollte auch die Glasversicherung nicht außer Acht gelassen werden, wenn man auf einen Rundum-Versicherungsschutz für seine sieben Sachen Wert legt. Es gibt pauschale Versicherungen für Gebäude- und Mobiliarverglasung, die sich auf ganz vielfältige Art und Weise als nützlich erweisen können.
Auf einen rechtzeitigen Abschluss der Glasversicherung ist besonders bei Neubauten zu achten, weil die Bauleistungsversicherung das Glasbruchrisiko normalerweise nur bis zum, wie man es nennt „fertigen Einsatz“ absichert. Eine selbstständige Glasversicherung ist also notwendig, sobald die Fenster eingebaut wurden, um weiteren unnötigen Ärger im Falle eines Glasbruchs bis zum Schluss der Bauzeit zu vermeiden.
Die Glasversicherung schließt Gebäude- und Mobiliarverglasung ein. Zu den Gebäudeverglasungen zählen zum Beispiel die Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen und Terrassen sowie Wintergärten, Loggien, Dächern, Veranden, Brüstungen. Ebenfalls eingeschlossen sind Glasbausteine und Profilgläser.
Mobiliarverglasungen sind im Sinne der Glasversicherung die Glasscheiben von Bildern, Schränken, Spiegeln für die Wand, Stand- oder Schrankspiegel, Vitrinen und Glasplatten.
Sollten die Scheiben durch Zerbrechen beschädigt oder zerstört worden sein, so leistet die Versicherung in den meisten Fällen auch Entschädigung. Der Schadenersatz erfolgt in Form von Naturalersatz, also nicht als Geldbetrag sondern in Form von neuem Glas.
Aber nicht alles ist versichert. Bei Beschädigungen von Kanten und Oberflächen sowie undichten Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen leistet die Glasversicherung keinen Schadenersatz.
Glasschäden, die durch Feuer, Blitzschläge, Explosionen entstehen oder infolge von Anprall oder Absturz von Flugzeugen, deren Teilen oder Ladung auftreten sind ebenfalls nicht über die Glasversicherung abgesichert. Ebenso wie Schäden, die durch Lösch-, Abriss- oder Aufräumarbeiten entstehen, sind diese durch die Gebäudeversicherung gedeckt.
Hausratversicherung
Man kann sich nie hundertprozentig gegen Einbrüche oder andere Schäden schützen. Eine Hausratversicherung jedoch, bezieht sich auf beinahe alle Bereiche des Haushalts und bietet einen umfassenden Versicherungsschutz.
Die Leistungen des Versicherungsschutzes beziehen sich auf Einrichtungsgegenstände, also Möbel und Teppiche; Sachen für den Gebrauch, also elektrische Geräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Werkzeuge und auch Kleidung; Sachen für den Verbrauch, also Vorräte verschiedenster Art und Lebensmittel; Wertgegenstände, also Schmuck, Bargeld, Wertpapiere, Kunstgegenstände und Antiquitäten, die älter als hundert Jahre alt sind.
Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die in Folge von Bränden, Blitzschlägen oder Explosionen, Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vandalismus, Wasserrohrbrüchen (austretendes Leitungswasser), Stürmen und Hagelschauer entstehen.
Verschiedene Deckungserweiterungen, die je nach Versicherungsanbieter variieren, können zudem bei der Hausratversicherung wirksam werden. Sie decken unter anderem Schäden in Folge von Fahrraddiebstählen, Überspannung und Schäden durch Wasseraustritt, zum Beispiel bei Aquarien und Wasserbetten.
Auch bei der Hausrat sollte der Versicherer im Falle eines Schadens so schnell es geht informiert werden. Sollte man einem Einbruchdiebstahl zum Opfer gefallen sein, so sind sämtliche Schäden bei der Polizei anzuzeigen. Eine komplette Liste der entwendeten Gegenstände sollte auf jeden Fall geführt werden, weil nachträglich aufgeführte Gegenstände werden von der Versicherung meist nicht mehr berücksichtigt. Rechnungen und Fotos der wertvollsten Gegenstände sollten deshalb gut aufbewahrt werden. Für Antiquitäten und andere hochwertige Gegenstände sollte man sich Expertisen anfertigen lassen, da sich der Wert solcher Sachen im Nachhinein nur schwer feststellen lässt.
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